Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Glücksspielgesetz-Novelle BGBl II Nr. 54 vom 19.7.2010. Als Bemessungsgrundlage für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze aus Glücksspielautomaten und (neu) aus Video Lotterie Terminals gelten die Jahresbruttospieleinnahmen abzüglich der ausgezahlten Gewinne eines Jahres. Steuerpflichtig sind auch die Vergütungen aufgrund von Ausspielungen mittels Video Lotterie Terminals (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit d UStG). Die Änderungen gelten ab 1.1.2011.

