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Dienstleistungen von und nach Drittländern - Leistungsortverlagerung (UStR 2000, Rz 638g und h), Heft 65/2010

USt 2010, 2 Heft 65 v. 6.7.2010

In bestimmten im § 3a Abs. 15 und 16 UStG (samt Verordnungsermächtigung) geregelten Fällen kommt es zu einer Leistungsortverlagerung bei Drittlandsbezug insbesondere um Wettbewerbsverzerrungen oder Doppel- bzw. Nichtbesteuerungen zu verhindern.

Leistungsverlagerung ins Inland (UStR 2000, Rz 642v bis x)

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