Ein praktischer Arzt mit Hausapotheke errichtete ein Ordinationsgebäude mit Hausapotheke und machte für die Baukosten unter Anwendung des „Umsatzschlüssels gem. § 12 Abs. 4 UStG “ einen Vorsteuerabzug in Höhe von 50 % geltend.
Ein praktischer Arzt mit Hausapotheke errichtete ein Ordinationsgebäude mit Hausapotheke und machte für die Baukosten unter Anwendung des „Umsatzschlüssels gem. § 12 Abs. 4 UStG “ einen Vorsteuerabzug in Höhe von 50 % geltend.
