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USt-Pflicht von Mitgliedsbeiträgen eines Vereines, Heft 64/210

USt 2010, 2 Heft 64 v. 7.6.2010

Bei Mitgliedsbeiträgen eines Vereines ist zu untersuchen, ob der Verein Entgelte für Leistungen erhält. Es muss untersucht werden, ob es zu einem Leistungsaustausch kommt oder nicht. Für einen Leistungsaustausch ist Voraussetzung, dass

es eine Leistung und eine Gegenleistung (Entgelt) gibt,

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