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Bauleistungen und Materiallieferungen, Heft 63/2010

USt 2010, 3 Heft 63 v. 3.5.2010

Bei Bauleistungen wird die Umsatzsteuer gem. § 19 Abs. 1a UStG vom unternehmerischen Empfänger der Leistung geschuldet. Dieser Unternehmer ist entweder selbst mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt oder erbringt üblicherweise selbst Bauleistungen.

Bauleistungen

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