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Kinderbetreuung und Umsatzsteuer, Heft 58/2009

USt 2009, 4 Heft 58 v. 9.12.2009

Im Rahmen von Kinderschikursen wurde auch die Leistung „Kindermenü mit Getränk und Betreuung über Mittag“ angeboten. Für diese einheitliche Leistung kann der ermäßigte Steuersatz von 10 % nicht angewandt werden. Die Betreuung der minderjährigen Kinder (von drei bis acht Jahren) über Mittag ist als wesentlicher Leistungsinhalt zu sehen, daher ist die Gesamtleistung (einschließlich Menü) mit 20 % USt zu versteuern

UFS vom 1.10.2009, GZ RV/0345-S/06.

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