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PKW oder Kleinbus , Heft 58/2009

USt 2009, 1 Heft 58 v. 9.12.2009

Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse fallen nicht unter die Begriffe „PKW“ und „Kombi“. Für diese Fahrzeuge gelten die einschränkenden Bestimmungen des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG nicht, somit ist der Vorsteuerabzug von den Anschaffungs- und Betriebskosten zulässig, allerdings sind gleichzeitig sämtliche Erlöse (Eigenverbrauch, Entnahme, Verkaufserlös, Sachbezug) umsatzsteuerpflichtig.

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