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VwGH - Buchnachweis kann auch nachträglich erbracht werden, Heft 57/2009

USt 2009, 4 Heft 57 v. 5.11.2009

Liegt unbestritten eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, kann der erforderliche Buchnachweis auch nachträglich erbracht werden. Nur aufgrund des verspäteten Vorlegens des Buchnachweises kann somit die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht verwehrt werden (VwGH 2.9.2009, 2005/15/0031).

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