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Umbau eines Klein-LKW in einen PKW, Heft 54/2009

USt 2009, 1 Heft 54 v. 7.8.2009

Ein als LKW geleaster VW Lupo City Van wurde nach acht Monaten Nutzung in einen PKW Lupo umgebaut und danach auch als PKW typisiert. Das Trenngitter wurde entfernt, die hinteren Seitenscheiben „eingeklebt“ und eine Rückbank eingeschraubt. Die ab Beginn der Umbaumaßnahmen angefallenen Vorsteuern wurden vom Finanzamt nicht (mehr) anerkannt. Dagegen berief der Unternehmer. Der UFS wies die Berufung mit der Entscheidung GZ RV/1097-L/07 vom 26.3.2009 ab. Wird ein zunächst als Kleinlastkraftwagen anerkanntes Fahrzeug umgebaut, sodass nicht mehr alle Mindesterfordernisse für einen Klein-LKW vorliegen, so gilt das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt als PKW. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Vorsteuerabzug für die laufenden Betriebskosten nicht mehr möglich.

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