Die bisherige Umsatzgrenze von € 22.000,- für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird - nach einigen Jahren der Verzögerung - ab 2010 auf € 30.000,- angehoben und damit an die Bagatellgrenze des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG - Kleinunternehmerregelung - angeglichen (§ 21 Abs. 2 UStG).
Hinweis

