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Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung, Heft 52/2009

USt 2009, 4 Heft 52 v. 5.6.2009

Die bisherige Umsatzgrenze von € 22.000,- für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird - nach einigen Jahren der Verzögerung - ab 2010 auf € 30.000,- angehoben und damit an die Bagatellgrenze des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG - Kleinunternehmerregelung - angeglichen (§ 21 Abs. 2 UStG).

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