Das Vorsteuererstattungsverfahren für Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten wird ab 1.1.2010 neu geregelt. Siehe den vorgehenden Artikel.
Für Erstattungsanträge betreffend Vorsteuern des Jahres 2008 gelten noch die alten Regelungen, wonach die Frist in fast allen Staaten nur bis zum 30.6.2009 läuft. Später gestellte Anträge werden zurückgewiesen.

