Unternehmer können bei Zutreffen der Voraussetzungen die abziehbaren Vorsteuerbeträge wahlweise nach folgenden Pauschalierungsmethoden ermitteln:
Gesetzliche Basispauschalierung (§ 14 UStG)Vorsteuerpauschalierung für bestimmte Unternehmensgruppen (laut Verordnung 1983 bzw. 1997)
