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Aufteilung von Vorsteuern, Heft 51/2009

USt 2009, 2 Heft 51 v. 4.5.2009

Allgemeines

Tätigt ein Unternehmer sowohl Umsätze, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, als auch andere Umsätze (steuerpflichtige, echt steuerfreie oder nicht steuerbare), sind die Vorsteuern in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen.

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