Die unentgeltliche Beherbergung und Verpflegung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber stellt grundsätzlich einen umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch gem. § 3a Abs. 1a Z 2 UStG dar.
Die unentgeltliche Beherbergung und Verpflegung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber stellt grundsätzlich einen umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch gem. § 3a Abs. 1a Z 2 UStG dar.
