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EuGH - Abgabe von Speisen und Getränken an Geschäftspartner bzw. Personal, Heft 49/2009

USt 2009, 2 Heft 49 v. 2.3.2009

Die unentgeltliche Lieferung von Mahlzeiten in Betriebskantinen an Geschäftspartner fällt nicht unter Art. 6 Abs. 2 der 6. MwSt-Richtlinie (in Österreich § 3 Abs. 2 UStG), ist also nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn sich aus objektiven Umständen ergibt, dass diese Mahlzeiten für strikt geschäftliche Zwecke abgegeben werden. Die unentgeltliche Lieferung von Mahlzeiten durch den Unternehmer an sein Personal in seinen Räumlichkeiten ist jedoch umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es die Erfordernisse des Unternehmens wie die Gewährleistung der Kontinuität und des ordnungsgemäßen Ablaufs von Arbeitssitzungen notwendig machen, dass die Lieferung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber sichergestellt wird (EuGH 11.12.2008, Rs C-371/07, „Danfoss“).

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