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Besorgungsleistungen und Umsatzsteuer, Heft 49/2009

USt 2009, 1 Heft 49 v. 2.3.2009

Besorgungsleistungen liegen vor, wenn ein Unternehmer Leistungen zwar in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung erbringt. Der besorgende Unternehmer schuldet seinem Auftraggeber nicht die besorgte Leistung, sondern nur die Besorgung dieser Leistung.

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