Endet das Unternehmen und geht damit die Unternehmereigenschaft verloren, erlischt auch die Bindung an den Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung gem. § 6 Abs. 3 UStG. Eine spätere Wiederaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit ist an den ursprünglichen Verzicht nicht mehr gebunden (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0041).
Sachverhalt:

