Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten polnischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Unternehmer hat in Polen keinen Sitz, keinen Wohnsitz bzw. keinen Ort der Geschäftsleitung.Der Unternehmer ist in Polen umsatzsteuerlich nicht registriert (kein aktiver Mehrwertsteuerpflichtiger). Unternehmer mit einem Umsatz unter PLN 50.000,- können auf die Registrierung verzichten, es steht jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu (Kleinunternehmerregelung).
