Personenkraftwagen aller Art, also auch Sportwagen, Geländewagen, Sport Utility Vehicles (SUV) und Rennwagen gelten umsatzsteuerlich als nicht im Unternehmensbereich befindlich. Für diese Fahrzeuge steht im Normalfall kein Vorsteuerabzug zu, weder von den Anschaffungskosten, noch von den Betriebskosten, andererseits sind auch die Erlöse nicht umsatzsteuerbar. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. Pkw, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Vermietung dienen (§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG).

