Grundsätzlich handelt es sich bei Rechnungen, die per Telefax (oder auch per E-Mail) übermittelt werden, um elektronische Rechnungen, die nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie mit einer „fortschrittlichen Signatur“ versehen sind oder im EDI-Verfahren übermittelt werden.
Rechnungen per Telefax, die bis zum 31.12.2008 übermittelt werden, gelten lt. USt-Richtlinien 2000, Rz 1564 auch ohne solche Signaturen als vorsteuergerecht.

