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Ungültige UID, Heft 35/2008

USt 2008, 3 Heft 35 v. 5.1.2008

Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, muss gem. § 11 Abs. 1 UStG neben den anderen Merkmalen auch die dem Unternehmer (Leistungserbringer) vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) aufweisen. In den USt-Richtlinien 2000 Rz. 1539 ist vorgesehen, dass die inhaltliche Richtigkeit der UID bis auf weiteres nicht vom Leistungsempfänger zu überprüfen ist. Der UFS war jedoch in einer Berufungsentscheidung anderer Meinung.

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