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Rechnung ohne UID des Leistungsempfängers, Heft 32/2007

USt 2007, 3 Heft 32 v. 5.10.2007

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über € 10.000,- müssen gem. § 11 Abs. 1 Z 2 UStG u.a. auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers aufweisen. Fehlt diese Rechnungsangabe, liegt (wie auch beim Fehlen der anderen Merkmale) ein materieller Mangel vor, der zum Vorsteuerverlust führt.

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