Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über € 10.000,- müssen gem. § 11 Abs. 1 Z 2 UStG u.a. auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers aufweisen. Fehlt diese Rechnungsangabe, liegt (wie auch beim Fehlen der anderen Merkmale) ein materieller Mangel vor, der zum Vorsteuerverlust führt.
