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Subventionen oder Entgelt, Heft 28/2007

USt 2007, 2 Heft 28 v. 6.6.2007

„Echte“ Subventionen (Zuschüsse, Förderungen etc) stehen in keinem direkten Zusammenhang mit konkreten Leistungen (Umsätzen) des Empfängers. Diese echten Zuschüsse sind kein Leistungsentgelt, daher nicht umsatzsteuerbar.

Beispiele lt. UStR 2000, Rz 26: Investitionskostenzuschüsse, Zuschuss zur Unkostendeckung, Sanierungszuschüsse, oder auch Zuschüsse als Anregung bzw. Entschädigung für volkswirtschaftlich erwünschtes Handeln.

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