„Echte“ Subventionen (Zuschüsse, Förderungen etc) stehen in keinem direkten Zusammenhang mit konkreten Leistungen (Umsätzen) des Empfängers. Diese echten Zuschüsse sind kein Leistungsentgelt, daher nicht umsatzsteuerbar.
Beispiele lt. UStR 2000, Rz 26: Investitionskostenzuschüsse, Zuschuss zur Unkostendeckung, Sanierungszuschüsse, oder auch Zuschüsse als Anregung bzw. Entschädigung für volkswirtschaftlich erwünschtes Handeln.
