Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wird der § 3 Abs. 1 Z 14 EStG geändert und Grenzwerte entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis ins Gesetz übernommen (vgl LStR, RZ 78). So ist nun gesetzlich geregelt, dass der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, wie Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern bis zu einer Höhe von € 365,- jährlich und dabei empfangene Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von € 186,- jährlich von der Einkommensteuer befreit ist.
