Mit Erlass vom 21.2.2007 hat das BMF eine Übergangsfrist für den Buchnachweis der innergemeinschaftlichen Lieferungen in die beiden neuen Mitgliedsstaaten der EU gewährt.
Mit Erlass vom 21.2.2007 hat das BMF eine Übergangsfrist für den Buchnachweis der innergemeinschaftlichen Lieferungen in die beiden neuen Mitgliedsstaaten der EU gewährt.
