Österreichische Unternehmer, also Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich, können sich die in Deutschland im Jahre 2005 bezahlten Vorsteuern aus betrieblichen Tätigkeiten rückerstatten lassen. Die Antragsfrist läuft bis zum 30.6.2006 und ist nicht verlängerbar!
