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Unentgeltliche Wildabschüsse zum Zweck der Erfüllung des Abschussplans stellen grundsätzlich keine Entnahmen dar

SteuerrechtJudikaturMag. Roland SetinaUFS journal 2013, 321 - 324 Heft 9 v. 1.9.2013

Normen: § 4 Abs 1 Satz 3 EStG; § 6 Z 4 EStG; EStR 2000, Rz 5132; § 13 Abs 1 der LuF-PauschVO 2006

Schlagwörter:

Einkommensteuer; Einnahmenermittlung; besondere Waldnutzungen; Entnahme; Wild; Abschüsse; Abschuss; Plan; unentgeltliche; Vergabe; Forstwirt; Jagd; Trophäen; außerbetriebliche; betriebliche; Wert; Gründe; forstwirtschaftlich erforderliche Wildstandsreduktion; Gäste; Kalamitätseinkünfte; Wildbret; Wild- und Forstpflege; Ertragsteuerrecht; Eigenjagdberechtigte; Land- und Forstwirtschaft; Gewinnermittlung;

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