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Nachweispflicht für das Vorliegen von Betriebsstätten liegt bei der Berufungswerberin

SteuerrechtJudikaturUFS journal 2013, 28 - 31 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 29 Abs 1 BAO; Art 5 DBA Ägypten; Art 7 DBA Argentinien

Schlagwörter:

Nachweis; Pflichten; DBA-Vertragsstaat; Unternehmen; Betriebsstätte; Gewinne; Zurechnung; Auslandssachverhalt; erhöhte Mitwirkungsverpflichtung;

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