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GrESt-Bemessungsgrundlage bei einer "Hausverlosung" ist die Gegenleistung

SteuerrechtJudikaturDr. Ferdinand TriendlUFS journal 2013, 345 - 347 Heft 10 v. 1.10.2013

UFS 9. 7. 2012, RV/0172-I/12; UFS 10. 7. 2012, RV/0173-I/12; VwGH 29. 8. 2013, 2012/16/0159; VwGH 2012/16/0160

Schlagwörter:

Grunderwerbsteuer; Haus; Verlosung; Lose; Verkauf; Liegenschaften; Loskäufer; Lospreise; Eigentumsübertragung; Grundstücke; Verlosungsbedingungen; Übereignungsvereinbarung; Gegenleistung;

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