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UFS-Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern

SteuerrechtJudikaturMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2012, 343 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Diese Entscheidung stellt fest, dass die Zustimmung des Landes zum Grundstückserwerb keine aufschiebende Bedingung im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 GrEStG

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