Zusammenfassung: Eine Vermietung einer Personengesellschaft an eines von zwei Mitgliedern kann keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach der Bundesabgabenordnung sein.
Rechtsgrundlagen: § 188 BAO; § 28 EStG; §§ 825 ff ABGB
Zusammenfassung: Eine Vermietung einer Personengesellschaft an eines von zwei Mitgliedern kann keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach der Bundesabgabenordnung sein.
Rechtsgrundlagen: § 188 BAO; § 28 EStG; §§ 825 ff ABGB
