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Familienbeihilfe und weiterführende Berufsausbildung nach Abschluss der Schulausbildung

SozialrechtJudikaturDr. Ralf Schatzl, Landessenatsvorsitzender des UFS SalzburgUFS journal 2012, 218 - 220 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt eine Entscheidung des UFS zum Bezug von Familienbeihilfe eines Maturanten, der ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei warten musste. Es wird die Frage behandelt, ob in dieser Zwischenzeit ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit d FLAG; § 2 Abs 1 lit b FLAG

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