Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt eine Entscheidung des UFS zum Bezug von Familienbeihilfe eines Maturanten, der ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei warten musste. Es wird die Frage behandelt, ob in dieser Zwischenzeit ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit d FLAG; § 2 Abs 1 lit b FLAG

