Zusammenfassung: Diese Entscheidung behandelt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für alternativmedizinische Heilbehandlungen in Eigenbehandlung. Konkret ging es in dem Fall um die Abzugsfähigkeit einer Blutegeltherapie als außergewöhnliche Belastung.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG; § 35 EStG; § 4 VO des BMF über außergewöhnliche Belastungen; § 35 Abs 3 EStG

