Zusammenfassung: Der UFS untersuchte die Frage, ob nach einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag die schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses eine gebührenauslösende Vertragsurkunde darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 17 GebG; § 33 TP 5 GebG; § 15 GebG; § 16 Abs 1 GebG

