Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, inwieweit eine Einkunftsquelle teilbar ist und unter welchen Umständen ein Teilbereich der Liebhaberei zugeordnet werden kann. Im Anlassfall hatte eine KG Wirtschaftsgüter zum ausschließlichen Zweck der Weitervermietung (Leasing) angeschafft.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG 1988; § 1 LVO; § 2 LVO

