Zusammenfassung: Der UFS setzte sich mit den Folgen eines Fehlers einer Kanzleimitarbeiterin auseinander, die Umsatzsteuerbescheide in einem Ersuchen nicht angeführt hatte.
Rechtsgrundlagen: § 167 BAO; § 308 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS setzte sich mit den Folgen eines Fehlers einer Kanzleimitarbeiterin auseinander, die Umsatzsteuerbescheide in einem Ersuchen nicht angeführt hatte.
Rechtsgrundlagen: § 167 BAO; § 308 BAO
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