Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/1060-W/09 des UFS vom 21.12.2011 eingegangen, welche die Frage behandelt, welche Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, zur Anwendung gelangt. Es wird auf die Rechtssprechung des BFH verwiesen und untersucht, ob im gegenständlichen Fall ein Spekulationsgeschäft im Sinn des § 30 EStG vorliegt.

