§ 98 EStG; § 1 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/2363-W/10 des UFS vom 11.10.2011 eingegangen, welche sich mit der beschränkten Steuerpflicht befasst. Es wird untersucht, ob der inländische Sitz einer GmbH als Voraussetzung für die beschränkte Einkommensbesteuerung von Geschäftsführerbezügen, die von einem im Ausland ansässigen Abgabepflichtigen bezogen wurden, herangezogen werden kann.

