§ 33a VwGG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einem Beschluss des VwGH, in dem dieser von seiner neuen Kompetenz zur Ablehnung von Beschwerden mangels Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Gebrauch gemacht hat.
§ 33a VwGG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einem Beschluss des VwGH, in dem dieser von seiner neuen Kompetenz zur Ablehnung von Beschwerden mangels Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung Gebrauch gemacht hat.
