Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht den Fall eines leitenden Angestellten eines international agierenden Unternehmens, der Werbungskosten für eine angebliche Dienstreise nach Florenz und der Toskana unter dem Titel "Filialbesichtigungstour" begehrte.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988; § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988; § 26 Z 4 EStG 1988

