Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, wenn Geschäftsführer nicht direkt bei einer Kapitalgesellschaft angestellt werden, sondern von einer zu 100 % oder mehrheitlich im Eigentum der Geschäftsführer stehenden GmbH der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestellt werden und diese dann Entgelt für die Geschäftsführertätigkeit verrechnet. Neben den Entscheidungsgründen werden auch Praxishinweise vorgestellt.

