§ 34 EStG
In vorliegender Sache hatte sich der UFS mit der Frage zu befassen, welche Aufwendung in Zusammenhang mit einem Begräbnis steuerlich berücksichtigt werden können. Er prüfte, ob Traueranzeigen, Beileidsdanksagungen, Kränze oder auch das Totenmahl abzugsfähig sind und von welchem Maßstab man hierbei ausgehen muss.

