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UFS-Entscheidungen zu Gebühren und Verkehrsteuern

SteuerrechtJudikaturMag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber, UFS WienUFS journal 2011, 203 - 204 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Bavenek-Weber führt im vorliegenden Beitrag Entscheidungen des UFS aus den Monaten Februar und März 2011 an. Der Senat stellte darin zum einen klar, wer Kraftfahrzeugsteuerschuldner ist für den Fall, dass ein im Ausland zugelassenes Kfz (hier: Dienstwagen mit deutschem Kennzeichen) entgegen kraftfahrrechtlicher Bestimmungen in Österreich verwendet wird. Zum anderen hatte sich der UFS mit der Frage der Grunderwerbsteuer-Rückerstattung nach § 17 GrEStG zu befassen für den Fall, dass iZm einem Scheidungsvergleich eine mündliche abgeschlossene Vereinbarung betreffend die Rückübertragung des Grundstücks innerhalb der in § 17 GrEStG normierten Dreijahresfrist vorlag, die Aufsandung jedoch außerhalb dieser Frist erfolgte.

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