Zusammenfassung: Wanke und Wenk widmen sich in ihrem Beitrag einer Entscheidung des UFS aus dem Februar 2011, in der der Senat zu beurteilen hatte, inwieweit der Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag zu Recht geltend gemacht werden konnte und der Alleinerzieherabsetzbetrag zustand. Gegenständlicher Anlassfall betraf eine sog. "Patchworkfamilie". Der Senat stellte in diesem Zusammenhang ua klar, anhand welcher Kriterien das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (Lebensgemeinschaft) aus steuerrechtlicher Sicht beurteilt werden kann. Mit Praxishinweisen der Verfasser.

