Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über die jüngst veröffentlichten Ansichten des BMF zur Frage der Absetzbarkeit offener Abfertigungsfünftel bei einer Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung, bei einer Liquidation nach § 19 KStG sowie bei Betriebsübertragungen mit Buchwertfortführung.
Rechtsgrundlagen: § 19 KStG; Rz 3351a EStR 2000

