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Offene Abfertigungsfünftel: BMF folgt der Rechtsauffassung des UFS doch

SteuerrechtJudikaturUFS journal 2011, 53 Heft 2 v. 15.2.2011

Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag informiert über die jüngst veröffentlichten Ansichten des BMF zur Frage der Absetzbarkeit offener Abfertigungsfünftel bei einer Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung, bei einer Liquidation nach § 19 KStG sowie bei Betriebsübertragungen mit Buchwertfortführung.

Rechtsgrundlagen: § 19 KStG; Rz 3351a EStR 2000

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