Zusammenfassung: Bavenek-Weber führt im vorliegenden Beitrag 3 Entscheidungen des UFS an. Der Senat hatte sich darin einerseits mit der Frage der Bemessung der Rechtsgeschäftsgebühr (Dienstbarkeitsgebühr) im Falle einer wechselseitigen Fruchtgenusseinräumung zu befassen und andererseits Fragen zur Grunderwerbsteuer iZm der Ersitzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zu klären (Entstehen der Steuerschuld, Bemessungsgrundlage, etc.). In einer weiteren Entscheidung stellten sich Fragen zur Bemessung der Grundwerbsteuer im Falle der Auflösung einer Treuhandschaft über ein Grundstück inkl. Superädifikat (Gebäude).

