§ 9 Abs 8 UmgrStG, BGBl Nr 201/1996; § 46 Abs 1 und 2 EStG
Der Beitrag informiert über den aktuellen Beschluss des VfGH zur Prüfung von Teilen der Regelung des § 9 Abs 8 UmgrStG wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Mit einer Anmerkung hinsichtlich eines bereits in einer früheren Ausgabe der SWK erschienenen Beitrags, der sich mit dieser Thematik auseinandersetzt.

