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Unbeantworteter Vorhalt als Aufhebungsgrund

VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Johann Fischerlehner, Mitglied des UFS, Außenstelle LinzUFS journal 2011, 457 - 460 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 299 BAO; § 93 BAO

Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0525-I/09 hingewiesen, welche sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die Verweigerung der Vorlage von Unterlagen durch den Abgabepflichtigen einen Verfahrenstitel zur Aufhebung des Veranlagungsbescheids bilden kann.

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