Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellen die Autoren die UFS-Entscheidung RV/1801-W/11 vom 11.10.2011 dar, welche sich mit der Frage nach der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten befasst. Es wurde insbesondere das Kriterium der pädagogischen Qualifikation gemäß § 34 EStG erörtert und das Problem der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen behandelt.

