Zusammenfassung: Gegenständliche Entscheidung des UFS betraf das Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer KG, wobei sich dem Senat Fragen stellten im Hinblick auf den Ablauf der in § 37 Abs 2 Z 1 EStG normierten siebenjährigen Behaltefrist für die Geschäftsanteile respektive im Hinblick auf den entgeltlichen Erwerb des Gesellschaftsanteils. Mit Praxishinweisen des Verfassers.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 2 Z 1 EStG

